Jens Steffen Versicherungsmakler
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Betriebliche Altersvorsorge
Die betriebliche Altersvorsorge (auch kurz BAV) ist eine Entgeltumwandlung. Der Arbeitgeber sichern seinem Arbeitnehmer Versorgungsleistungen zu bei Tod, Invalidität oder Erleben zu. Je nachdem, wer die Beiträge zusteuert, spricht man von einer arbeitgeberfinanzierten oder arbeitnehmerfinanzierten Altersvorsorge. Mischformen sind ebenfalls zulässig.
Die betriebliche Altersvorsorge kann in der Form einer Direktversicherung, Direktzusage, Pensionsfonds, Pensionskasse oder Unterstützungskasse abgeschlossen werden.
Vorteile für den Arbeitnehmer ergeben sich durch Steuervorteile in der Ansparphase, besonders bei höheren Einkommen, denn die Beiträge zur BAV werden vom Bruttogehalt abgezogen, somit sind weniger Sozialversicherungsbeiträge und weniger Steuer zu bezahlen. Die Rentenzahlung muss dagegen zu 100% versteuert werden.
Auch als Arbeitgeber hat man Vorteile durch die Ersparnis der Sozialversicherungsbeiträge, außerdem bindet man seine Angestellten mehr an das Unternehmen.