Jens Steffen Versicherungsmakler

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Riester Rentenversicherung

Es handelt sich um eine vom Staat geförderte Rente, bei der man neben dem als Sonderausgaben abzugsfähigen Sparbeitrag noch Zulagen vom Staat erhält. Um die volle Zulage vom Staat zu erhalten, muss man 4% des Vorahresbruttogehaltes abzüglich der Zulagen in einen Riester-Vertrag einzahlen. Dieser Vertrag kann als klassische Variante oder in eine fondsgebundene Variante laufen, wobei zumindest die eingezahlten Beiträge am Ende der Laufzeit garantiert zur Verfügung stehen müssen.

Vorteile:
- Eigene Beiträge sind in der Steuererklärung als Sonderausgaben absetzbar
- Man erhält jährlich und wiederkehrend Zulagen vom Staat:
154 € Grundzulage
185 € Kinderzulage für Kinder, geboren vor dem 01.01.2008
300 € Kinderzulage für Kinder, geboren nach dem 01.01.2008

Nachteile:
- Maximal 30% des Kapitals können später als Einmalzahlung ausgezahlt werden, der Rest muss als lebenslange Rente gezahlt werden
- Vor Ablauf des 60. Lebensjahres kann die Versicherung nur schädlich gekündigt werden, d.h. die Zulagen müssten in diesem Falle zurückgezahlt werden
- Nur rentenversicherungspflichtige Personen können einen Vertrag abschließen
- Die Rente muss später zu 100% versteuert werden

Beispiel für eine Frau, verheiratet, 30 Jahre, 2 Kinder, geb. 2001 und 2008, Ablauf zum Endalter 67, steuerpflichtiges Einkommen von 30.000 € brutto:

Verzinsliche Ansammlung der Überschüsse, Kinderzulage berücksichtigt bis Kinder 25 Jahre alt sind:
Eigener Monatsbeitrag: 46,76 €
Rentenleistung lebenslang: 496 € monatlich

Fondsgebundene Riester-Rente, Kinderzulage berücksichtigt bis Kinder 25 Jahre alt sind:
Eigener Monatsbeitrag: 46,76 €
Rentenleistung lebenslang: 826 € monatlich (unter der Annahme eine Fondssteigerung von 9% jährlich)


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